So umgehen Sexworkerinnen Steuerfallen in der DACH-Region!

Der Staat kassiert, wo Liebe verkauft wird.“

Wie navigieren Sexworkerinnen die Steuerdschungel in Deutschland, Österreich und der Schweiz? Dieser Beitrag enthüllt Einkommensteuer, Umsatzsteuer und das umstrittene Düsseldorfer Verfahren. Mit praktischen Tipps zur Buchführung und Beratungsstellen meisterst du steuerliche Pflichten. Intimcity bietet Unterstützung für deinen Erfolg. Erfahre, wie du Nachforderungen vermeidest und finanziell sicher bleibst!

Steuerliche Situation für Sexarbeiterinnen in der DACH-Region: Ein Überblick

Die steuerliche Situation für Sexarbeiterinnen in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) ist komplex und variiert je nach Land, obwohl alle drei Länder Sexarbeit legalisiert und reguliert haben. Dieser Blogbeitrag für das Portal „Sexworker“ fasst die wesentlichen steuerlichen Aspekte zusammen, einschließlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und spezifischen Verfahren wie dem Düsseldorfer Verfahren. Wir integrieren relevante Links zu Behörden, Beratungsstellen und Plattformen, um Sexarbeiterinnen bei der Navigation der steuerlichen Pflichten zu unterstützen.

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Grundlagen der steuerlichen Situation

In der DACH-Region sind Sexarbeiterinnen überwiegend selbstständig tätig, da Angestelltenverhältnisse selten sind. Dies führt zu spezifischen steuerlichen Pflichten, die denen anderer Selbstständiger ähneln, jedoch durch Bareinnahmen und Stigmatisierung erschwert werden. Sexarbeit wird steuerlich als legitime Tätigkeit behandelt, unterliegt aber strengen Anmelde- und Dokumentationspflichten.

  1. Steuerliche Regelungen in der DACH-Region

Deutschland: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Düsseldorfer Verfahren

  • Anmeldung: Sexarbeiterinnen müssen sich gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) bei einer Behörde anmelden, die die Daten ans Finanzamt weiterleitet. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, da Sexarbeit kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ist.
  • Einkommensteuer: Einkünfte gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und sind einkommensteuerpflichtig. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei ca. 11.604 Euro (steuerfrei). Der Steuersatz ist progressiv: ca. 14–42 % je nach Einkommen (ab ca. 62.000 Euro/Jahr 42 %).
  • Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht ab Überschreitung der Kleinunternehmergrenze (22.000 Euro Umsatz/Jahr, voraussichtlich 24.500 Euro im Folgejahr). Regelmäßiger Satz: 19 %, ermäßigt 7 % für bestimmte Dienstleistungen.
  • Gewerbesteuer: Einkünfte sind gewerbesteuerpflichtig, mit einem Freibetrag von 24.500 Euro/Jahr.
  • Düsseldorfer Verfahren: In einigen Bundesländern (z. B. NRW) können Bordellbetreiber eine Tagespauschale (5–30 Euro) pro Sexarbeiterin ans Finanzamt abführen, die auf die Steuerschuld angerechnet wird. Es entbindet nicht von der Steuererklärung und ist umstritten.
  • Buchführung: Einnahmen müssen dokumentiert werden, Ausgaben (z. B. Miete, Kondome, Werbung) sind abzugsfähig, aber schwer nachzuweisen. Ein Kassenbuch ist Pflicht.
  • Schätzung: Fehlende Aufzeichnungen führen zu Finanzamtschätzungen (z. B. 3–5 Kunden/Tag à 50–130 Euro, 11–22 Arbeitstage/Monat), was hohe Nachforderungen auslösen kann.
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Österreich: Selbstständigkeit und Mehrwertsteuer

  • Anmeldung: Sexarbeiterinnen gelten als „Neue Selbstständige“ und müssen sich beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten. In Wien ist eine behördliche Meldepflicht erforderlich, oft mit Finanzamtsverknüpfung.
  • Einkommensteuer: Einkünfte sind einkommensteuerpflichtig, mit einem Grundfreibetrag von ca. 11.693 Euro (2025). Steuersätze: 0 % bis 11.693 Euro, bis 55 % ab 1 Mio. Euro/Jahr.
  • Mehrwertsteuer: Pflicht ab Überschreitung der Kleinunternehmergrenze (35.000 Euro Nettoumsatz/Jahr). Regelmäßiger Satz: 20 %, ermäßigt 13 % für Dienstleistungen wie erotische Massagen.
  • Abzugsfähige Ausgaben: Werbekosten, Miete, Transport und Materialien (z. B. Kondome) sind abzugsfähig, erfordern aber Nachweise.
  • Spezifika: Seit 2014 gilt die Einzelfallbeurteilung statt Pauschalsteuern. Sexarbeiterinnen in angestellten Verhältnissen können lohnsteuerpflichtig sein, ohne arbeitsrechtliche Vorteile.

Schweiz: Flexibilität mit kantonalen Unterschieden

  • Anmeldung: Sexarbeiterinnen müssen sich als Selbstständige beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen. In Kantonen wie Zürich oder Genf gibt es Registrierungspflichten bei Polizei oder Gewerbebehörden.
  • Einkommensteuer: Einkünfte sind einkommensteuerpflichtig, mit kantonal variierenden Sätzen. Bundessteuer: 0 % bis ca. 14.800 CHF, bis 40 % ab 895.900 CHF. Kantonale Sätze (z. B. Zürich: 13–40 %). Grundfreibetrag: ca. 5.000–10.000 CHF.
  • Mehrwertsteuer: Pflicht ab 100.000 CHF Umsatz/Jahr (Satz: 7,7 %, ermäßigt 2,5 %). Kleinunternehmerregelungen sind möglich.
  • Abzugsfähige Ausgaben: Arbeitsmaterialien, Miete, Werbung und Transportkosten sind abzugsfähig, erfordern Nachweise.
  • Sozialversicherung: Beiträge zur AHV/IV (ca. 5–10 % des Einkommens) sind Pflicht.
  1. Praktische Tipps für Sexarbeiterinnen
  2. Finanzamt-Anmeldung: Frühzeitig anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten.
  3. Kassenbuch führen: Einnahmen und Ausgaben (z. B. Miete, Kondome) genau dokumentieren.
  4. Steuerberater engagieren: Ein spezialisierter Berater maximiert abzugsfähige Ausgaben und vermeidet Schätzungen.
  5. Vorauszahlungen planen: Vierteljährliche Vorauszahlungen berücksichtigen und Quittungen sammeln.
  6. Kleinunternehmerregelung prüfen: Umsatzsteuerbefreiung bei niedrigen Umsätzen nutzen.
  7. Beratungsstellen kontaktieren: Organisationen wie BesD, LEFÖ oder ProCoRe bieten Unterstützung.
  8. Fazit: Steuerliche Pflichten meistern

Die steuerliche Situation für Sexarbeiterinnen in der DACH-Region erfordert sorgfältige Planung. Deutschland fordert Einkommen- und Umsatzsteuer, mit dem umstrittenen Düsseldorfer Verfahren. Österreich setzt auf Einzelfallbeurteilung und Mehrwertsteuer, während die Schweiz kantonale Flexibilität bietet. Herausforderungen wie Bareinnahmen und Stigmatisierung können durch Buchführung und Beratung gemeistert werden. Sexarbeiterinnen sollten frühzeitig handeln, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Empfehlung: Melde dich beim Finanzamt an, führe ein Kassenbuch und nutze Beratungsstellen oder Steuerberater, um Nachforderungen zu vermeiden.

Hinweis: Angaben basieren auf aktuellen Regelungen (Stand 2025). Steuersätze und Freibeträge können sich ändern. Konsultiere einen Steuerberater.

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